Baumschutzsatzung Falkensee: Ihr Fällantrag ist komplett, bevor die Säge anspringt

Ein Formular ausfüllen statt bis zu 65.000 Euro Bußgeld: Der alte Baum fällt mit Genehmigung, der neue wächst schon im Frühjahr.

Fällgenehmigung, Ausastung und Befreiung nach der Baumschutzsatzung der Stadt Falkensee. Der Baumdienst misst nach, hilft beim Antrag und fällt, wenn der Bescheid da ist.

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Der Nachbar hat im Winter seine Birke gefällt, ganz ohne Brief vom Amt. Bei Ihrer Kiefer ein paar Meter weiter kann das schon anders aussehen.

Ob Sie einen Antrag brauchen, hängt an drei Dingen: wo der Baum steht, wie dick er ist und wann gesägt wird. Der Check unten sortiert das für Sie nach dem Wortlaut der Baumschutzsatzung der Stadt Falkensee vom 12. November 2025.

Der Antrags-Check: Antrag, Gebühr, Unterlagen und Fristen für Ihren Baum

Sechs Angaben reichen. Danach sehen Sie, welcher Antrag passt, was die Stadt dafür verlangt und welche Frist ab dem Bescheid läuft.

Antrags-Check: Was die Stadt Falkensee von Ihnen braucht

Sechs Angaben, und Sie sehen Antrag, Gebühr, Unterlagen und Fristen.

Antrag

Gebühr der Stadt

Unterlagen

Fristen

Hilfe beim Antrag anfragen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Arbeitspreise sind bundesweite Richtwerte aus Ratgebern (Stand 2026), Gebühren und Regeln stammen aus den Satzungen der Stadt Falkensee vom 12.11.2025. Gesetzgeber, Land, Stadt oder Gemeinde können sie jederzeit ändern. Verbindlich sind nur der Bescheid der zuständigen Behörde und das schriftliche Angebot nach der Besichtigung. Der Check ersetzt keine Auskunft des Fachbereichs Grünflächen.

Wie dick Ihr Baum ist, zeigt der Schnur-Test auf der Startseite. Dafür genügt eine Schnur, die Sie 1 Meter über dem Boden um den Stamm legen.

Wo die Baumschutzsatzung in Falkensee gilt

Viele Städte und Gemeinden regeln den Baumschutz mit eigenen Baumschutzsatzungen, Falkensee hat seine zuletzt am 12. November 2025 erlassen. Der Geltungsbereich ist in § 1 festgelegt: bebaute Ortsteile und alle Flächen mit Bebauungsplan.

Für die meisten Wohngrundstücke heißt das: Ihre Gehölze sind geschützt, sobald sie die Grenzen der Satzung erreichen.

Im Wald und in der freien Landschaft außerhalb der Ortsteile gilt sie nicht. Dort fragen Sie vor dem Fällen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Havelland nach, ob eine Baumschutzverordnung greift.

Welche Bäume geschützt sind

Geschützt ist jeder Baum ab 40 cm Stammumfang, gemessen 100 cm über dem Boden und nicht am Stammfuß. Das gilt für Kiefer und Birke genauso wie für Eiche oder Ahorn.

Nussbäume, Esskastanien und Zierobst wie Zierkirsche, Zierbirne und Zierpflaume nennt die Satzung ausdrücklich mit. Ersatzbäume aus einem früheren Bescheid sind unabhängig von ihrer Dicke geschützt.

Obstbäume: nur im Sommer geschützt

Apfel, Birne, Kirsche und Pflaume fallen vom 1. Oktober bis Ende Februar nicht unter die Satzung. Von März bis September brauchen auch sie einen Antrag.

Fällen, Ausasten, Totholz: Welcher Antrag zu welcher Arbeit passt

Die Stadt kennt nicht nur den Fällantrag. Welches Formular Sie brauchen, richtet sich danach, was am Baum passieren soll.

Ganzen Baum fällen: Antrag auf Fällgenehmigung

Für einen geschützten Baum stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung. Zählen kann etwa eine Gefahr für die Verkehrssicherheit, eingeschränkte Vitalität oder ein Bauvorhaben.

Schatten allein reicht nach Auskunft der Stadt nicht. Alle Gründe im Einzelnen stehen bei der Baumfällung in Falkensee.

Baumkontrolleur prüft mit dem Schonhammer eine Birke mit Birkenporling am Stamm, Grund für einen Fällantrag nach der Baumschutzsatzung Falkensee, Baumpflege Falkensee

Birkenporling am Stamm: Ein Baumkontrolleur prüft mit dem Schonhammer, wie es um die Birke steht.

Dicke Äste und Kappen: Ausastgenehmigung

Äste über 30 cm Umfang, also etwa 10 cm Durchmesser, gelten nicht mehr als Pflege. Für solche Schnitte und für das Kappen einer Krone gibt es einen eigenen Antrag auf Ausastung.

Oft reicht ein fachgerechter Kronenschnitt, der nur dünnere Äste nimmt. Dann bleibt Ihnen der Antrag erspart.

Dürre Äste: kein Formular nötig

Tote Äste dürfen zur Verkehrssicherung ohne Antrag heraus, auch im Sommer, solange kein Vogel darin brütet. Ein dürrer Ast über Ihrer Terrasse wartet so nicht auf einen Bescheid.

Für einen ganz abgestorbenen Baum gilt das nicht. Dafür gibt es den günstigeren Antrag für abgängige Bäume.

Baumpfleger sägt von der Hebebühne einen abgestorbenen Ast aus der Krone einer Robinie über dem Hausdach, Totholz ohne Antrag nach der Baumschutzsatzung Falkensee, Baumpflege Falkensee

Von der Hebebühne aus sägt ein Baumpfleger einen kahlen, toten Ast aus einer Robinie, der über das Nachbardach ragt.

Gefahr im Verzug: erst Fotos, dann die Anzeige

Kippt ein Baum Richtung Dach oder Gehweg, wartet niemand auf einen Bescheid. Vor dem ersten Schnitt fotografieren Sie die Gefahr, gleich danach geht eine schriftliche Anzeige der Maßnahme an die Stadt, und das Holz bleibt zehn Tage liegen.

Wer die Anzeige vergisst, handelt ordnungswidrig. Ob die Lage wirklich akut ist, klärt eine Baumkontrolle vor Ort.

Das Formular der Stadt: Was auf die eine Seite gehört

Der Antrag auf Erteilung einer Baumfällgenehmigung ist ein einziges Blatt. Trotzdem fehlt beim ersten Einreichen oft etwas.

  • Grundstück mit Flur und Flurstück. Beides steht im Grundbuchauszug oder im Kaufvertrag.
  • Ihr Name und, falls Sie nicht selbst Eigentümer sind, der Name des Eigentümers.
  • Welche Bäume fallen sollen, mit Baumart und Stammumfang.
  • Eine Begründung in Ihren eigenen Worten.
  • Eine Lageskizze oder die Kopie des amtlichen Lageplans.

Fotos sind keine Pflicht, machen die Skizze aber eindeutig. Im Einzelfall reichen laut Satzung Skizze und Fotos statt eines Lageplans, wenn Standort, Art und Umfang darauf zu erkennen sind.

Danach vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit dem Fachbereich Grünflächen. Er sitzt im Rathaus I, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E, und prüft vor Ort, ob die Fällung notwendig und möglich ist.

Am Ende des Verfahrens steht ein schriftlicher, behördlicher Bescheid. Formulare und Pflanzliste finden Sie auf falkensee.de unter „Informationen zu Baumschutz und Baumfällungen“.

Was der Antrag in Falkensee kostet

Was die Stadt verlangt, regelt ihre Verwaltungsgebührensatzung. Für einen lebenden Baum zahlen Sie 105 Euro: 55 Euro Bearbeitung und 50 Euro Fällgebühr.

Gebühren der Stadt Falkensee

AntragGebühr
Fällung je lebendem Baum50 €
Bearbeitung Fällantrag bis 3 Bäume55 €
Bearbeitung Fällantrag ab 4 Bäume65 €
Bearbeitung Fällantrag ab 10 Bäume85 €
Bearbeitung Fällantrag ab 20 Bäume100 €
Fällantrag für abgängige Bäume25 bis 45 €
Ausastgenehmigung40 bis 50 €
Auskunft zur Bebaubarkeit mit Ortstermin70 bis 100 €
Antrag auf Fristverlängerung28 €
Befreiung § 67 BNatSchG, 1 bis 3 Bäume55 €
Befreiung § 67 BNatSchG, 4 bis 9 Bäume75 €
Befreiung § 67 BNatSchG, 10 bis 19 Bäume120 €
Befreiung § 67 BNatSchG, ab 20 Bäume150 €

Der Antrag für einen abgestorbenen Baum ist deutlich günstiger als für einen lebenden. Lehnt die Stadt den Antrag ab, sinkt die Gebühr auf 10 bis 75 Prozent, ziehen Sie ihn vor der Prüfung zurück, entfällt sie.

Dazu kommen Arbeit und Entsorgung. Was das Fällen kostet, steht bei der Baumfällung, was danach mit dem Stumpf passiert, beim Thema Baumstumpf entfernen.

Gut zu wissen: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Arbeitspreise sind bundesweite Richtwerte aus Ratgebern (Stand 2026), Gebühren und Regeln stammen aus den Satzungen der Stadt Falkensee vom 12.11.2025. Gesetzgeber, Land, Stadt oder Gemeinde können sie jederzeit ändern. Verbindlich sind nur der Bescheid der zuständigen Behörde und das schriftliche Angebot nach der Besichtigung.

Bauen, wo heute Bäume stehen

Wer ein Haus, einen Anbau oder eine Garage plant, braucht für den Fällantrag einen Lageplan mit allen Bäumen, die fallen sollen. Die Fällgenehmigung kann dann unter der Bedingung kommen, dass die Baugenehmigung bestandskräftig ist.

Klüger ist die Frage vor dem Grundstückskauf oder dem ersten Entwurf. Für 70 bis 100 Euro gibt die Stadt nach einem Ortstermin Auskunft, wie sich der Baumbestand auf die Bebaubarkeit auswirkt.

Bäume aus dem Bestand, die bleiben, brauchen auf der Baustelle Schutz. Im Wurzelbereich, also auf der Fläche unter der Krone und 1,5 Meter rundherum, verbietet die Satzung unter anderem Rüttler und das Abreißen von Wurzeln. Baumaterial und Lkw unter der Krone sind nur mit ausreichendem Schutz erlaubt.

Nach dem Bescheid: drei Fristen im Blick

Mit dem Bescheid in der Hand beginnt die Uhr zu laufen. Drei Fristen sollten Sie kennen.

  • Fällgenehmigung: 2 Jahre ab Bekanntgabe, auf Antrag einmal 1 Jahr länger für 28 Euro.
  • Befreiung für die Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz): nur 10 Tage ab Bekanntgabe.
  • Ersatzpflanzung: Die Pflicht endet erst, wenn die Nachpflanzungen 5 Jahre später sicher angewachsen sind. Die Frist zum Nachpflanzen lässt sich auf Antrag um bis zu 2 Jahre verlängern.

Die 10 Tage sind knapp. Wer im Sommer fällen muss, bucht den Baumdienst deshalb schon vor dem Bescheid, damit die Fällung innerhalb der Frist klappt.

Welcher Ersatzbaum zählt

Als Ersatz nennt die Satzung standortgerechte Bäume aus ihrer Pflanzliste, zum Beispiel Feldahorn, Hainbuche, Winterlinde, Eberesche oder Waldkiefer. Andere Sorten klären Sie vorher mit der Stadt. Laubbäume mit großer Krone kommen mit 14 bis 16 cm Stammumfang in die Erde, Nadelbäume mit 125 bis 150 cm Höhe.

Obstbäume und Hecken zählen nicht. Ist auf Ihrem Grundstück kein Platz, können Sie eine Ausgleichszahlung beantragen, über die die Stadt entscheidet.

Fontanes Königseiche: Auch ein toter Baum ist bewohnt

Für Theodor Fontane war Finkenkrug, heute ein Ortsteil von Falkensee, nur das Tor zum Brieselang. Mitreden könne erst, wer bis zur Königseiche in der Bütenheide wandert, schreibt er im Band „Havelland“ nach seinem Besuch im Mai 1870.

Die Eiche war seit etwa drei Jahren tot, doch Bockkäfer saßen zu Hunderten im Holz, Waldbienen am ersten großen Ast und Spechte in ihren Höhlen. So viel Leben steckte in einem abgestorbenen Baum.

Daran denkt heute auch die Satzung. Finden sich Nester, Spalten oder Höhlen, entscheidet zusätzlich die Untere Naturschutzbehörde, ob gefällt werden darf.

Hilfe beim Antrag, vom Havelland bis Spandau

Bei der Besichtigung misst der Baumdienst den Stammumfang nach, zählt die geschützten Bäume und sieht nach Nestern und Höhlen. Sie bekommen Tipps, welche Fotos und Angaben auf das Formular gehören, und Unterstützung beim Ausfüllen.

Liegt der Bescheid vor, folgt die Baumfällung im genehmigten Zeitraum, bei engen Gärten mit Seilklettertechnik oder Hebebühne. Alle Ortsteile von Falkensee gehören zum Einsatzgebiet, dazu Dallgow-Döberitz, Brieselang und Schönwalde-Glien.

In Spandau, Heiligensee und den anderen Bezirken von Berlin gilt nicht die Falkenseer Satzung, sondern die Berliner Baumschutzverordnung. Auch dort klärt die Besichtigung, welcher Antrag nötig ist.

Häufige Fragen zur Baumschutzsatzung Falkensee

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Ohne Genehmigung fällen dürfen Sie in Falkensee Obstbäume wie Apfel, Birne oder Pflaume, aber nur vom 1. Oktober bis Ende Februar. Frei sind auch Bäume unter der Schutzgrenze der Satzung, außer Ersatzbäumen. Im Wald und in der freien Landschaft gilt die Satzung nicht, dort gelten andere Regeln. Baumpflege Falkensee prüft, wozu Ihr Baum gehört.

Was kostet eine Baumfällgenehmigung?

Eine Baumfällgenehmigung kostet in Falkensee für einen lebenden Baum 105 Euro: 55 Euro Bearbeitung und 50 Euro Fällgebühr. Ist der Baum abgängig, sinkt die Gebühr auf 25 bis 45 Euro, zehn lebende Bäume kosten 585 Euro. Baumpflege Falkensee rechnet Ihnen die Gebühr im Antrags-Check vor.

Wer entscheidet, ob ein Baum gefällt werden darf?

In Falkensee entscheidet der Fachbereich Grünflächen der Stadt nach einem Termin vor Ort, ob ein geschützter Baum gefällt werden darf. Finden sich Nester oder Höhlen geschützter Arten, ist zusätzlich die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Baumpflege Falkensee hilft beim Antrag und bereitet Sie auf den Termin vor.

Darf ich als Mieter Bäume fällen?

Als Mieter dürfen Sie in Falkensee keinen geschützten Baum ohne Genehmigung fällen, denn die Baumschutzsatzung gilt für alle Personen, egal wem das Grundstück gehört. Das Antragsformular fragt neben Ihnen auch nach dem Eigentümer. Baumpflege Falkensee rät, vorher mit dem Vermieter zu sprechen, und hilft beim Antrag.

Wann darf ich einen Obstbaum fällen?

Einen Obstbaum wie Apfel, Birne oder Kirsche dürfen Sie in Falkensee vom 1. Oktober bis Ende Februar ohne Antrag fällen, dann gilt die Baumschutzsatzung für ihn nicht. Zierkirsche, Zierbirne und Zierpflaume sind dagegen ab 40 cm Umfang ganzjährig geschützt. Baumpflege Falkensee erkennt den Unterschied vor Ort.

Kann man Nadelbäume ohne Genehmigung fällen?

Nadelbäume wie Kiefer, Fichte oder Lärche brauchen in Falkensee ab 40 cm Stammumfang in 1 m Höhe eine Genehmigung, genau wie Laubbäume. Die Baumschutzsatzung macht zwischen Nadel- und Laubholz keinen Unterschied. Baumpflege Falkensee misst den Umfang Ihrer Kiefer in 1 m Höhe genau nach.

Wann ist eine Ersatzpflanzung Pflicht?

Eine Ersatzpflanzung ist in Falkensee Pflicht, wenn der Bescheid zur Fällgenehmigung sie verlangt oder ein geschützter Baum ohne Erlaubnis gefällt wurde. Abgehakt ist sie erst, wenn der junge Baum fünf Jahre nach der Pflanzung angewachsen ist. Baumpflege Falkensee plant mit Ihnen den Platz für den Ersatzbaum.

Welche Bäume für Ersatzpflanzung?

Für die Ersatzpflanzung in Falkensee nennt die Baumschutzsatzung standortgerechte Bäume aus ihrer Pflanzliste, etwa Feldahorn, Winterlinde, Hainbuche oder Waldkiefer. Obstbäume und Hecken erkennt die Stadt nicht an. Baumpflege Falkensee berät Sie, welcher Baum zu Ihrem sandigen Gartenboden passt.